Jugendstrafrecht

Kompetente Jugendstrafverteidigung

Die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und die Notwendigkeit eines erfahrenen Jugendstrafverteidigers

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Rechtsbereich, der sich mit Straftaten von Jugendlichen befasst. Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, junge Menschen nicht nur zu bestrafen, sondern zu erziehen und ihnen eine zweite Chance zu geben. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der psychosozialen Aspekte, die bei Jugendlichen eine Rolle spielen.

Die Jugendstrafverteidigung erfordert ein hohes Maß an Empathie und Verständnis für die Lebensrealitäten junger Menschen. Ein kompetenter Jugendstrafverteidiger muss in der Lage sein, die oft komplexen sozialen und emotionalen Hintergründe der Taten zu erkennen und in die Verteidigung einzubeziehen. Dies kann entscheidend sein, um mildernde Umstände geltend zu machen und eine positive Entwicklung des Jugendlichen zu fördern.

Spezialwissen ist im Jugendstrafrecht unerlässlich, um die besten Ergebnisse erzielen zu können. Dieses Wissen umfasst nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch Kenntnisse über die Psychologie von Jugendlichen, die sozialen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Möglichkeiten der Diversion (Einstellung des Strafverfahrens durch Umleitung ins Familienrecht oder Kinder- & Jugendhilferecht) und Rehabilitation. Rechtsanwalt Konrad Volkwein ist ein erfahrener Jugendstrafverteidiger und nutzt dieses Wissen, um die Interessen seiner jungen Mandanten effektiv zu vertreten.

Die richtige Verteidigung durch einen erfahrenen Jugendstrafverteidiger kann nicht nur rechtlichen Konsequenzen positiv beeinflussen, sondern auch das zukünftige Leben des Jugendlichen entscheidend prägen.

Kompetente Jugendstrafverteidigung in Stuttgart und der Region

Rechtsanwalt Konrad Volkwein ist seit 2019 Jahren als Honorardozent im Jugendstrafrecht tätig und kann daher auf einen enormen theoretischen und praktischen Erfahrungsschatz im Jugendstrafrecht zurückgreifen!

Darüber hinaus bildet Rechtsanwalt Volkwein seit 2019 jedes Jahr eine Vielzahl junger Menschen in Theorie und Praxis der rechtlichen Grundlagen und Berufskunde der Heilerziehungspflege und Jugend- & Heimerziehung aus.

Dadurch kann Rechtsanwalt Volkwein auch auf psychologisches, pädagogisches, sozialpädagogisches und entwicklungsbiologisches Spezialwissen zurückgreifen und damit eine ganzheitliche Beratung und erfolgversprechende Verteidigung ermöglichen.

 

Rufen Sie uns gleich an: 0711 - 25 25 05 60

 

Wichtig! Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder Angaben zu machen. Außerdem steht Ihnen auch vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wenn der Tatvorwurf gegen Sie oder einen nahen Angehörigen gerichtet ist.

Aussagen sollten Sie vorher immer mit einem Rechtsanwalt absprechen!

Im Strafverfahren sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar, weshalb Sie unter keinen Umständen Alleingänge machen sollten. Zu unserer 24/7-Notfallnummer gelangen Sie hier: zur Notfallnummer

Allgemeines zum Strafrecht und zur Strafverteidigung

Strafverteidigung ist ein wichtiger und - vor allem - empfindlicher Bereich; insbesondere auch deshalb, weil die Konsequenzen für den Mandanten enorm sein können. Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert im Ermittlungsverfahren sowie im Strafverfahren und holen das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.

Wenn man eine Vorladung bei der Polizei erhält, ist es wichtig, sich umgehend an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser kann helfen, sich auf das Verhör vorzubereiten oder empfiehlt die Aussage vorerst ganz zu verweigern. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen! Es macht immer sinn, dass zuerst Einsicht in die Ermittlungsakten genommen wird, bevor "im Blindflug" eine Aussage gemacht wird!

Bei Haftbefehlen und Untersuchungshaft sowie Hausdurchsuchungen oder Wohnungsdurchsuchungen ist es wichtig, dass der Anwalt schnell reagiert und die Rechte seines Mandanten verteidigt und durchsetzt.

Erhält man einen Strafbefehl oder eine Anklage, ist ein Strafverteidiger unerlässlich. Er kann die Vorwürfe prüfen, die Beweislage einschätzen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, dass der Anwalt eine gute Verteidigungsstrategie entwickelt, um dem jungen Mandanten eine Zukunft ohne Vorstrafen zu ermöglichen.

Erwachsene können ebenfalls auf die Unterstützung eines Strafverteidigers zählen, um einen Freispruch zu erzielen oder wenigstens eine angemessene, gerechte - und nicht überzogene - Strafe zu erhalten.

Der Anwalt kennt die Gesetze und kann das Verfahren so lenken, dass es für seinen Mandanten bestmöglich verläuft.

 

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Bei Ihnen gab es eine Wohnungsdurchsuchung oder einen Haftbefehl? Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben?

Kontaktieren Sie uns jetzt!

In dringenden und unaufschiebbaren Fällen sind wir 24/7 über unsere Notfallnummer erreichbar!

 


 Anwaltskanzlei Volkwein
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Strafrecht und Jugendstrafrecht

 

Erfahrung & Kompetenz

Rechtsanwalt Konrad Volkwein ist seit über 5 Jahren als Honorardozent für verschiedene Rechtsgebiete an mehreren Bildungs- & Lehreinrichtungen und Fachschulen in Baden-Württemberg tätig.

über

1.500

Stunden gelehrt und unterrichtet

über

25

Fachseminare geleitet

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Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart

E-Mail post@volkwein-recht.de

Telefon 0711 25 25 056 - 0

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